Die Schießstandgebühren gelten jeweils für einen Schießstand, einen Nutzer und einen Zeitraum von 2 Stunden ab Kassierung. Veransaltung jeglicher Art und Wettkämpfe sind ausgenommen.
Leihwaffen
Für die Benutzung von Leihwaffen fällt eine Gebühr an.
Munitionspreise
Die Munitionspreise richten sich nach dem Kaliber und unterliegen dem Tagespreis.
Öffnungszeiten der Waffenkammer:
Dienstag: 10:00 - 14:00 Uhr
Samstag: 09:00 - 13:00 Uhr
Im Winter abweichend.
WICHTIGE HINWEISE
Jede Schütze hat vor Beginn des Schießens eine waffenrechtliche Erlaubnis (WBK, Jagschein oder Mitgliedsausweis) vorzulegen.
Gastschützen, die nicht Mitglied in einem Schützenverein sind, müssen den Anmeldebogen ausfüllen. Von Ihrem Personalausweis oder Reisepass wird eine Kopie erstellt.
Schießbetrieb findet in unserem Hause zu folgenden Zeiten statt:
Dienstag: 10:00 - 16:00 Uhr (Im Winter abweichend)
Samstag: 09:00 - 13:00 Uhr (Im Winter abweichend)
Abweichende Schießzeiten nach Vereinbarung möglich.
WICHTIGE HINWEISE
Die Schießzeiten sind von der Anwesenheit einer zugelassenen Aufsichtsperson abhängig. Informieren Sie sich bitte vorher an unserer Mitteilungstafel, ob sich auf dem von Ihnen gewünschten Stand eine Standaufsicht eingetragen hat und das Schießen beaufsichtigt.
Außerhalb der regulären Schießzeiten ist nur berechtigten Aufsichtspersonen nach Schießstandordnung und der SpO das Schießen gestattet, wenn die Standgebühr über das Talonsystem der LSG entrichtet wurde.
Anmeldung
Gilden, Abteilungen und Clubs übernehmen in eigener Regie die Absicherung der Aufsicht für die von ihnen benutzten Schießstände. Um einen regen Schießbetrieb zu ermöglichen, fordern wir alle bestätigten Aufsichten und Schießsportleiter auf, sich als Aufsichten auf der Mitteilungstafel einzutragen oder an der Waffenkammer zu melden.
Gesellschaften, Vereine, Betriebe und andere interessierten Personengruppen melden sich bitte schriftlich mit Angabe von:
unter , um individuelle Termine zum Schießen zu vereinbaren und die erforderlichen Aufsichten, Waffen und Munition gestellt zu bekommen.
Der Jahresbeitrag ist bis zum Ende November des laufenden Jahres für das kommende Jahr zu zahlen. Neu eingetretene Mitglieder zahlen nur für die restlichen Monate des Jahres. Der Einzug des Jahresbeitrages erfolgt jeweils zum 30.11. Vorjahres. Dieses betrifft auch alle Flatrate Beiträge.
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